Hausverwaltung wechseln leicht gemacht

Der Wechsel der Hausverwaltung ist mittlerweile sehr einfach geworden und funktioniert mit Ralph praktisch auf Autopilot.

Hinterlassen Sie uns eine Nachricht und wir melden uns bei Ihnen, um genaueres zu besprechen. 100% der Anfragen beantworten wir persönlich.
Hausverwaltung wechseln leicht gemacht
01
Kontaktieren Sie uns
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ETV vorbereiten
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Versammlung und Beschluss
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04
Übergabe
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Hausverwaltung wechseln leicht gemacht

Hausverwaltung wechseln: Tipps für einen einfachen Übergang

Wer die Hausverwaltung wechseln möchte, schafft in Zusammenarbeit mit Ralph einen reibungslosen, schnellen Übergang. Unserer Erfahrung nach zögern viele WEGs zu lange mit dem Wechsel der Hausverwaltung, was oft zu viel Frustration, Zeitverlust und Sanierungsstau führt. Dabei ist es nicht kompliziert, die Hausverwaltung zu wechseln. Unser Team von Ralph unterstützt Ihre WEG gern bei allen Fragen um die Themen: Kündigung der Hausverwaltung und Wechsel der Hausverwaltung.

Durch die Wahl einer qualifizierten Hausverwaltung kann die Verwaltung des Objektes optimiert und die Zufriedenheit der Eigentümer/-innen erhöht werden. Häufig lohnt sich der Wechsel der Hausverwaltung auch finanziell, denn eine gute Hausverwaltung optimiert existierende Verträge und kann für das verwaltete Objekt so beim Hausgeld sparen. Gute, langfristige Instandhaltungsplanung steigert den Wert Ihrer Immobilie deutlich.
Option 1:
Wechsel als TOP für die ETV beantragen
Die am häufigsten gewählte Methode besteht darin, den Wechsel der Hausverwaltung bei der nächsten Eigentümer-versammlung (ETV) durchzuführen. In diesem Fall können die Eigentümer: innen oder der Beirat einen entsprechenden Beschlussantrag stellen und die Abstimmung während der ETV durchführen. Ein gut vorbereiteter Antrag und eine offene Kommunikation sind hierbei entscheidend und wir helfen Ihnen gern dabei.
Option 2:
Als Eigentümer:in selbst zur einer  ETV einladen
Wenn die Hausverwaltung nicht mehr reagiert, kann jede/r Eigentümer:in auch selbst ETV einberufen. In diesem Fall lädt der Beirat oder eine Gruppe von Eigentümer:innen zur ETV ein, um über den Wechsel der Hausverwaltung abzustimmen. Für die Einberufung einer außerordentlichen ETV ist laut WEG Gesetz (§24.3) die Zustimmung von mindestens 25% der Miteigentümer:innen erforderlich. Gern beraten wir Sie hier und schicken Ihnen unsere rechtssicheren Muster für den Wechsel.
Option 3:
Per Umlaufbeschluss
Ein weiterer Weg ist der Umlaufbeschluss, bei dem alle Wohnungseigentümer: innen schriftlich oder per E-Mail ihre Zustimmung oder Ablehnung zum Wechsel der Hausverwaltung abgeben. Für einen gültigen Umlaufbeschluss müssen allerdings wirklich alle Eigentümer:innen ihre Stimme abgeben, was diese Variante oft nur für kleinere WEGs zu einer realistischen Option macht.
Option 1
Wechsel der Hausverwaltung in der ETV beschließen
Option 2
Als Eigentümer: in oder Versammlungsbeirat selbst zur ETV einladen
Option 3
Per Umlaufbeschluss

Was sind die häufigsten Gründe, die Hausverwaltung zu wechseln?

Es gibt verschiedene Gründe, warum Eigentümer/-innen ihre Hausverwaltung wechseln möchten. Hier sind einige der häufigsten Gründe:
01
Mangelnde Erreichbarkeit
Die meisten Eigentümer/-innen brauchen ihre Hausverwaltung nur selten. Sollten Eigentümer/-innen also mal ein Anliegen haben, muss die Hausverwaltung auch erreichbar sein, um bei Fragen und Problemen schnell und kompetent helfen zu können. 
Wenn die Hausverwaltung jedoch schwer zu erreichen ist und auf Anfragen nicht oder nur verzögert reagiert, kann dies ein wichtiger Grund sein, die Hausverwaltung zu wechseln.
02
Beschlüsse werden nicht umgesetzt
Eine Hausverwaltung hat die Aufgabe, Beschlüsse der Eigentümergemeinschaft umzusetzen. Wenn sie diese Aufgabe jedoch nicht erfüllt und Beschlüsse nicht umsetzt oder verzögert umsetzt, kann dies zu Konflikten führen und eine Kündigung der Hausverwaltung notwendig machen.
Wenn eine Hausverwaltung Beschlüsse nicht umsetzt, ist dies nicht nur eine Vertragsverletzung, sondern es entsteht meist auch ein finanzieller Schaden für die WEG (z.B. durch Ablaufen eine Gewährleistungspflicht).
03
Sanierungsstau
Wenn es in der Verwaltung eines Gebäudes zu einem Sanierungsstau kommt und die Hausverwaltung sich nicht um notwendige Reparaturen und Renovierungen kümmert, kann dies zu ernsthaften Problemen führen, wie zum Beispiel zu Schäden am Gebäude oder zu gesundheitlichen Risiken für die Bewohner.
In einem solchen Fall kann ein Wechsel der Hausverwaltung eine Lösung sein. Sanierungen sollten vorausschauend geplant werden. Wenn eine Hausverwaltung erst reagiert, wenn es zu erheblichen Schäden gekommen ist, sind die Folgekosten oft deutlich höher.
04
Fehlende Kapazität
Manchmal kann eine Hausverwaltung einfach nicht genügend Kapazität haben, um sich um alle notwendigen Aufgaben zu kümmern. Dies ist in der Industrie mittlerweile leider häufig der Fall. Manche Verwalter geben daher einen Teil ihres Bestandes schlichtweg auf, oder priorisieren so um, dass manche WEGs gar nicht mehr betreut werden.
Oft sind dies genau jene WEGs, bei denen der amtierende Verwalter damit rechnet, dass die Eigentümer: innen sich nicht aktiv um eine Kündigung kümmern werden und noch ein paar Monate (oder Jahre) weiterzahlen.
05
Hausverwaltung wurde verkauft
Wenn die Hausverwaltung verkauft wird, kann dies zu Personalwechsel, Verunsicherung und Unsicherheit führen. Möglicherweise ist die neue Hausverwaltung nicht so kompetent oder vertrauenswürdig wie die alte.
In einem solchen Fall kann ein Wechsel der Hausverwaltung notwendig sein, um sicherzustellen, dass das Gebäude und seine Bewohner weiterhin optimal betreut werden.
06
Vertrauensverlust
Wenn es zu einem Vertrauensverlust zwischen der Eigentümergemeinschaft und der Hausverwaltung kommt, kann dies zu einem ernsthaften Problem werden. Eine gute Zusammenarbeit und ein gutes Vertrauensverhältnis sind jedoch wichtig, um die Interessen aller Beteiligten zu wahren und das Gebäude optimal zu verwalten. 
Wenn das Vertrauen in die Hausverwaltung jedoch zerstört ist, kann ein Wechsel notwendig sein, um das Verhältnis zwischen Eigentümer/-innen und Verwalter wiederherzustellen.
Die meisten Eigentümer/-innen brauchen ihre Hausverwaltung nur selten. Sollten Eigentümer/-innen also mal ein Anliegen haben, muss die Hausverwaltung auch erreichbar sein, um bei Fragen und Problemen schnell und kompetent helfen zu können. 
Wenn die Hausverwaltung jedoch schwer zu erreichen ist und auf Anfragen nicht oder nur verzögert reagiert, kann dies ein wichtiger Grund sein, die Hausverwaltung zu wechseln.
Eine Hausverwaltung hat die Aufgabe, Beschlüsse der Eigentümergemeinschaft umzusetzen. Wenn sie diese Aufgabe jedoch nicht erfüllt und Beschlüsse nicht umsetzt oder verzögert umsetzt, kann dies zu Konflikten führen und eine Kündigung der Hausverwaltung notwendig machen.
Wenn eine Hausverwaltung Beschlüsse nicht umsetzt, ist dies nicht nur eine Vertragsverletzung, sondern es entsteht meist auch ein finanzieller Schaden für die WEG (z.B. durch Ablaufen eine Gewährleistungspflicht).
Wenn es in der Verwaltung eines Gebäudes zu einem Sanierungsstau kommt und die Hausverwaltung sich nicht um notwendige Reparaturen und Renovierungen kümmert, kann dies zu ernsthaften Problemen führen, wie zum Beispiel zu Schäden am Gebäude oder zu gesundheitlichen Risiken für die Bewohner.
In einem solchen Fall kann ein Wechsel der Hausverwaltung eine Lösung sein. Sanierungen sollten vorausschauend geplant werden. Wenn eine Hausverwaltung erst reagiert, wenn es zu erheblichen Schäden gekommen ist, sind die Folgekosten oft deutlich höher.
Manchmal kann eine Hausverwaltung einfach nicht genügend Kapazität haben, um sich um alle notwendigen Aufgaben zu kümmern. Dies ist in der Industrie mittlerweile leider häufig der Fall. Manche Verwalter geben daher einen Teil ihres Bestandes schlichtweg auf, oder priorisieren so um, dass manche WEGs gar nicht mehr betreut werden.
Oft sind dies genau jene WEGs, bei denen der amtierende Verwalter damit rechnet, dass die Eigentümer: innen sich nicht aktiv um eine Kündigung kümmern werden und noch ein paar Monate (oder Jahre) weiterzahlen.
Wenn die Hausverwaltung verkauft wird, kann dies zu Personalwechsel, Verunsicherung und Unsicherheit führen. Möglicherweise ist die neue Hausverwaltung nicht so kompetent oder vertrauenswürdig wie die alte.
In einem solchen Fall kann ein Wechsel der Hausverwaltung notwendig sein, um sicherzustellen, dass das Gebäude und seine Bewohner weiterhin optimal betreut werden.
Wenn es zu einem Vertrauensverlust zwischen der Eigentümergemeinschaft und der Hausverwaltung kommt, kann dies zu einem ernsthaften Problem werden. Eine gute Zusammenarbeit und ein gutes Vertrauensverhältnis sind jedoch wichtig, um die Interessen aller Beteiligten zu wahren und das Gebäude optimal zu verwalten. 
Wenn das Vertrauen in die Hausverwaltung jedoch zerstört ist, kann ein Wechsel notwendig sein, um das Verhältnis zwischen Eigentümer/-innen und Verwalter wiederherzustellen.

Häufig gestellte Fragen (FAQs) zum Wechsel der Hausverwaltung

Was tun, wenn man mit der Hausverwaltung unzufrieden ist?
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Wie kündigt man der aktuellen Hausverwaltung?
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Wie beschließt man den Wechsel der Hausverwaltung?
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Wer muss einen neuen Verwalter für den Wechsel der Hausverwaltung suchen?
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Wie läuft ein Hausverwalterwechsel ab?
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Wie findet man einen neuen Verwalter für den Wechsel der Hausverwaltung?
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Brauchen wir zwingend drei Angebote für den Hausverwalterwechsel?
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