Photovoltaik auf dem Dach einer WEG. Was ist zu beachten?

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Photovoltaik auf dem Dach
Overview
Übersicht

Weshalb sich Solarenergie für eine WEG lohnt

Eine Photovoltaikanlage ist so rentabel wie nie zuvor. Grund dafür sind die sinkenden Kosten für Solarmodule und die steigenden Strompreise. Mit Photovoltaik auf dem Dach wird die WEG (zumindest teilweise) selbst zu einem Stromversorger, wodurch weniger oder kein Strom aus dem öffentlichen Stromnetz eingekauft werden muss. Je mehr Eigenstrom produziert wird, desto unabhängiger wird die WEG vom öffentlichen Stromnetz. Etwaige Preiserhöhungen betreffen die Eigentümer/-innen dann nicht mehr. Neben der Möglichkeit zu sparen, trägt Solarenergie außerdem zum Umweltschutz bei, denn PV-Anlagen setzen bei der Produktion von eigenem Solarstrom kein klimaschädliches CO2 frei. PV-Anlagen haben Zukunft: Ihre Lebensdauer beträgt etwa 20 bis 25 Jahre. 

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Rechtslage: Eigentümer/-innen müssen zustimmen – aber nicht alle  

Besteht seitens einzelner Eigentümer/-innen der Wunsch nach einer Photovoltaikanlage auf dem Dach der WEG, sind alle Wohnungseigentümer davon betroffen, denn durch die Installation der PV-Anlage kommt es zu baulichen Veränderungen am Gemeinschaftseigentum. Folglich müssen die Eigentümer/-innen in der Eigentümerversammlung zustimmen, dass die Photovoltaikanlage installiert werden darf. Im Sinne des § 25 Abs. 1 WEG reicht hierfür die einfache Mehrheit. Hinsichtlich der durch die Installation entstehenden Kosten sieht das WEG-Gesetz vor, dass diese nur von denjenigen Eigentümer/-innen getragen werden, die für die PV-Anlage stimmen.

Finanzierung: Individuelle Einzelanträge bei der Bank

Für die Finanzierung einer PV-Anlage ist in der Regel ein Kredit notwendig. Hier könnten die Eigentümer/-innen vor einer Herausforderung stehen, denn Banken vergeben allzu ungern Kredite an WEGs. Gemeistert wird die Hürde, indem jeder/jede Eigentümer/-in einen eigenen Einzelantrag an die Bank stellt und individuell für seinen Kredit aufkommt. Anhand der Einzelanträge überprüft die Bank dann, ob die WEG insgesamt zahlungsfähig ist und vergibt die darauffolgenden Kredite zeitgleich. 

Rechtslage: Eigentümer/-innen müssen zustimmen – aber nicht alle  

Besteht seitens einzelner Eigentümer/-innen der Wunsch nach einer Photovoltaikanlage auf dem Dach der WEG, sind alle Wohnungseigentümer davon betroffen, denn durch die Installation der PV-Anlage kommt es zu baulichen Veränderungen am Gemeinschaftseigentum. Folglich müssen die Eigentümer/-innen in der Eigentümerversammlung zustimmen, dass die Photovoltaikanlage installiert werden darf. Im Sinne des § 25 Abs. 1 WEG reicht hierfür die einfache Mehrheit. Hinsichtlich der durch die Installation entstehenden Kosten sieht das WEG-Gesetz vor, dass diese nur von denjenigen Eigentümer/-innen getragen werden, die für die PV-Anlage stimmen.

Finanzierung: Individuelle Einzelanträge bei der Bank

Für die Finanzierung einer PV-Anlage ist in der Regel ein Kredit notwendig. Hier könnten die Eigentümer/-innen vor einer Herausforderung stehen, denn Banken vergeben allzu ungern Kredite an WEGs. Gemeistert wird die Hürde, indem jeder/jede Eigentümer/-in einen eigenen Einzelantrag an die Bank stellt und individuell für seinen Kredit aufkommt. Anhand der Einzelanträge überprüft die Bank dann, ob die WEG insgesamt zahlungsfähig ist und vergibt die darauffolgenden Kredite zeitgleich. 

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