Die wichtigsten Versicherungen, die man als Eigentümer/-in kennen sollte

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Versicherungen für eine WEG
Overview
Übersicht

Pflichtversicherungen für Wohnungseigentümer/-innen

Wie bereits erwähnt, gibt es Versicherungen, die Sie als Wohnungseigentümer/-in per Gesetz abschließen müssen. Diese sind jedoch üblicherweise durch die Eigentümergemeinschaft abgedeckt. Als Eigentümer/-in sollten Sie von Ihrer Hausverwaltung Einsicht in die Details bekommen.

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1. Gebäudeversicherung

Die Gebäudeversicherung mit Feuerversicherung ist eine dieser Pflichtversicherungen für Eigentumswohnungen. Zwar ist im Gesetz lediglich von einer Feuerversicherung die Rede, jedoch wird üblicherweise auch Leitungswasser, Sturm und Hagel mit abgesichert. 

Diese Versicherung ist eine Gemeinschaftsversicherung der Wohnungseigentümergemeinschaft, was bedeutet, dass Sie sich als Eigentümer/-in nicht darum kümmern müssen. In Ihrer Abrechnung ist Ihr Anteil für die Versicherung automatisch enthalten. Sie zahlen die Gebäudeversicherung automatisch als Teil Ihres Hausgeldes. 

2. Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht

Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht ist eine weitere Pflichtversicherung, die ebenfalls in § 21 des WEG Gesetzes als Pflichtversicherung aufgelistet ist. Auch diese müssen Sie nicht selbst abschließen. Sie sollte ebenfalls durch Ihre Hausverwaltung für die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) abgeschlossen werden. Auch die Haus-und Grundbesitzerhaftpflicht zahlen Sie automatisch als Teil Ihres Hausgeldes. Üblicherweise sind die Beträge für diese Versicherung nicht sehr hoch.

Abgesichert werden durch diese Versicherung Schäden, die an Passanten entstehen, die z. B. durch Glatteis oder herunterfallende Teile bei einem Sturm verletzt werden. 

Unser Tipp: Eine gute Hausverwaltung muss transparent darlegen, welche Versicherung zu welchen Konditionen für das Gebäude abgeschlossen wurde. Zudem macht es von Zeit zu Zeit Sinn, die Beiträge zu prüfen und eventuell in der Eigentümerversammlung zu diskutieren. Ihr Hausverwalter sollte in der Regel Hilfe von externen, professionellen Versicherungsmaklern einholen, um Ihre Verträge auf Kosteneffizienz und Vollständigkeit zu prüfen.


Ralph
prüft auf Wunsch kostenlos alle laufenden Versicherungen Ihrer und kann ggf. günstigere oder bessere Angebote für Sie einholen. Zu häufig stellen wir bei der Übernahme einer neuen WEG fest, dass die Versicherungen entweder überteuert oder nicht ausreichend sind. Oft können wir WEGs durch unsere günstigen Rahmenverträge erhebliche Kosten sparen. 

1. Gebäudeversicherung

Die Gebäudeversicherung mit Feuerversicherung ist eine dieser Pflichtversicherungen für Eigentumswohnungen. Zwar ist im Gesetz lediglich von einer Feuerversicherung die Rede, jedoch wird üblicherweise auch Leitungswasser, Sturm und Hagel mit abgesichert. 

Diese Versicherung ist eine Gemeinschaftsversicherung der Wohnungseigentümergemeinschaft, was bedeutet, dass Sie sich als Eigentümer/-in nicht darum kümmern müssen. In Ihrer Abrechnung ist Ihr Anteil für die Versicherung automatisch enthalten. Sie zahlen die Gebäudeversicherung automatisch als Teil Ihres Hausgeldes. 

2. Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht

Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht ist eine weitere Pflichtversicherung, die ebenfalls in § 21 des WEG Gesetzes als Pflichtversicherung aufgelistet ist. Auch diese müssen Sie nicht selbst abschließen. Sie sollte ebenfalls durch Ihre Hausverwaltung für die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) abgeschlossen werden. Auch die Haus-und Grundbesitzerhaftpflicht zahlen Sie automatisch als Teil Ihres Hausgeldes. Üblicherweise sind die Beträge für diese Versicherung nicht sehr hoch.

Abgesichert werden durch diese Versicherung Schäden, die an Passanten entstehen, die z. B. durch Glatteis oder herunterfallende Teile bei einem Sturm verletzt werden. 

Unser Tipp: Eine gute Hausverwaltung muss transparent darlegen, welche Versicherung zu welchen Konditionen für das Gebäude abgeschlossen wurde. Zudem macht es von Zeit zu Zeit Sinn, die Beiträge zu prüfen und eventuell in der Eigentümerversammlung zu diskutieren. Ihr Hausverwalter sollte in der Regel Hilfe von externen, professionellen Versicherungsmaklern einholen, um Ihre Verträge auf Kosteneffizienz und Vollständigkeit zu prüfen.


Ralph
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