Umlagefähiges Hausgeld

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Umlagefähiges Hausgeld auf Mieter/-innen umlegen – Was erlaubt ist

 

Sie sind Wohnungseigentümer/-in und fragen sich, ob das Hausgeld auf die Mieter/-innen umgelegt werden kann? Grundsätzlich gibt es umlagefähige Kosten, die Sie nicht selbst tragen müssen. Wir erklären Ihnen, welche Kosten umlagefähig sind und worauf Sie achten sollten.  

 

Was ist das Hausgeld und wer muss es zahlen?

 

Das Hausgeld ist eine Art Nebenkosten für Wohnungseigentümer/-innen. Es dient dazu, die gemeinschaftlichen Kosten für die Pflege, Instandhaltung und Verwaltung des gesamten Gebäudes zu decken. Gezahlt wird das Hausgeld jeden Monat im Voraus auf das Konto der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG). Einmal im Jahr gibt es eine Hausgeldabrechnung.

 

Die rechtlichen Grundlagen für umlagefähiges Hausgeld

 

Wenn es darum geht, das Hausgeld auf die Mieter/-innen umzulegen, müssen Sie zwei Punkte betrachten: erstens Ihre Pflicht, Hausgeld an die WEG zu zahlen, und zweitens die Möglichkeit, einen Teil des Hausgeldes an die Mieter/-innen weiterzureichen, sofern Sie Ihr Eigentum vermietet haben.

 

Die rechtlichen Grundlagen für das Hausgeld

 

Als Wohnungseigentümer/-in sind Sie gemäß § 16 Absatz. 2 S. 1 Wohnungseigentumsgesetz (WEG) dazu verpflichtet, sich gemäß Ihrer Eigentümeranteile an den Kosten der WEG zu beteiligen. Erhalten Sie die wichtigsten Infos zu diesem Thema in unserem Artikel über Hausgeld.  

 

Die rechtlichen Grundlagen für die Umlagefähigkeit des Hausgeldes

 

Gemäß § 556 BGB dürfen Vermieter/-innen und Mieter/-innen vereinbaren, dass letztere die Betriebskosten (Nebenkosten) ihrer angemieteten Wohnung tragen. Wird also eine solche Vereinbarung in den Mietvertrag aufgenommen, können Sie einen Teil des Hausgelds auf die Mieter/-in umlegen.

 

Welche Kosten des Hausgeldes sind umlagefähig?

 

Wie Sie § 556 BGB entnehmen können, gibt es eine wichtige Voraussetzung dafür, dass bestimmte Kosten des Hausgeldes umlagefähig sind: Sie müssen regelmäßig entstehen. Es gibt jedoch auch Kosten, die regelmäßig entstehen und trotzdem nicht umlagefähig bzw. strittig sind, wie zum Beispiel die Beseitigung von Graffiti. 

Welche Kosten tatsächlich umgelegt werden können, regelt in erster Linie der Mietvertrag. Hier gibt es meist auch einen Verweis auf die jeweils aktuell gültige Fassung der Betriebs- und Heizkostenverordnung. Wenn Sie unsicher sind, ob und welche Kosten des Hausgeldes umlagefähig sind, lohnt sich auch immer der Blick in die Betriebs- und Heizkostenverordnung. 

Insbesondere sind folgende regelmäßig anfallenden Kosten auf die Mieter/-innen umlegbar:

  1. Laufende öffentliche Lasten des Grundstücks, zum Beispiel Grundsteuer
  2. Wasserversorgung
  3. Haus- und Grundstücksentwässerung
  4. Zentrale Heizungsanlagen
  5. Zentrale Warmwasserversorgungsanlagen
  6. Verbundene Heizungs- und Warmwasserversorgungsanlagen
  7. Personen- und Lastenaufzug
  8. Straßenreinigung und Müllbeseitigung
  9. Gebäudereinigung und Ungezieferbekämpfung
  10. Gartenpflege
  11. Beleuchtung
  12. Schornsteinreinigung
  13. Sach- und Haftpflichtversicherung
  14. Hauswart
  15. Gemeinschafts-Antennenanlage
  16. Einrichtungen der Wäschepflege
  17. sonstige Betriebskosten im Sinne des § 1

 

Insgesamt gibt es 17 umlagefähige Kostenpunkte, die problemlos auf die Mieter/-innen umgelegt werden können.

 

Tipp: Auch wenn die Grundsteuer nicht im Hausgeld enthalten ist, kann diese trotzdem über die Nebenkostenabrechnung auf die Mieter/-innen umgelegt werden.  

 

Welche Kosten des Hausgeldes sind nicht umlagefähig?

 

Es sind jedoch nicht alle Kosten umlagefähig, die Bestandteil des Hausgeldes sind. Bestimmte Ausgaben können also nicht auf die Mieter/-innen umgelegt werden. Hierzu zählen zum Beispiel Instandhaltungsrücklagen, die für größere Reparaturen oder Modernisierungsmaßnahmen angespart werden sollen. Diese Rücklagen werden in der Regel separat von den Eigentümer/-innen auf einem gemeinschaftlichen Konto angelegt.

 

Auch Instandsetzungs- und Sanierungskosten wie Malerarbeiten oder Dachreparaturen können nicht direkt in die umlagefähigen Kosten mit eingerechnet werden. Hinzu kommen Verwaltungskosten wie Kontogebühren für das WEG-Konto sowie Kosten für die Hausverwaltung. Sie müssen ebenfalls von den Eigentümer/-innen gesondert getragen und abgerechnet werden. Hierbei ist es wichtig, dass entsprechende Beschlüsse in der Eigentümerversammlung gefasst werden und eine klare Regelung getroffen wird, wie diese Kosten verteilt werden sollen.

 

Merke: Alle umlagefähigen Kosten des Hausgelds sind im Betriebskostenkatalog des §2 BetrKV festgehalten.

 

Wie hoch ist das umlagefähige Hausgeld?

 

Die umlagefähigen Kostenpunkte kennen Sie bereits, aber wie viel Hausgeld tragen die Mieter/-innen eigentlich konkret? In der Regel lässt sich sagen, dass etwa 60 Prozent des Hausgeldes aus umlagefähigen Kostenpunkten besteht, die Sie auf die Mieter/-innen umlegen dürfen.

 

Dies kann aber je nach Wohnungseigentümergemeinschaft deutlich schwanken, wie die folgenden zwei Beispiele verdeutlichen:

 

·  Ist die Immobilie gut isoliert, spart der Vermieter/-innen Geld und dieser Kostenpunkt sinkt.

·  Muss die Immobilie bald saniert werden, kann das Hausgeld steigen, da die Eigentümer/-innen gerade Instandhaltungsrücklagen ansparen.

 

Alle umlagefähigen Kosten im Blick behalten – Ralph hilft Ihnen dabei

 

Es ist ratsam, als Wohnungseigentümer/-innen das Hausgeld stets im Blick zu behalten und sich über die enthaltenen Kosten im Klaren zu sein. Eine transparente Kommunikation und eine gute Hausverwaltung können dabei hilfreich sein – auch, um eventuelle Unstimmigkeiten zu vermeiden und eine harmonische Eigentümergemeinschaft zu führen.

 

Im Vergleich zu klassischen Hausverwaltungen nutzen wir bei Ralph moderne Software und digitale Plattformen, um administrative Aufgaben zu automatisieren und zu vereinfachen. Dadurch wird der Verwaltungsprozess rund um das Hausgeld schneller und effizienter. Wir legen zudem großen Wert auf unseren Kundenservice und bieten Lösungen, die auf die Bedürfnisse von Wohnungseigentümer/-innen zugeschnitten sind. Informieren Sie sich gerne über unsere Hausverwaltung Kosten, um mehr über uns zu erfahren.

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